Aktuelles
Corona-Warnstufe 2 im Landkreis Rostock ab 29.09.2021
veröffentlicht: 28.09.2021 · Alle
Erweiterte Testpflichten und Schutzmaßnahmen
Der Landkreis Rostock informiert:
Jede Person, die sich in einem Schulgebäude oder in und auf schulischen Anlagen aufhält, muss eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Ausnahmen regelt die Schul-Corona-Verordnung hier. Das Staatliche Schulamt Rostock hat diese Regel bereits für den heutigen Dienstag in Kraft gesetzt. In Horten müssen Beschäftigte und Kinder in Innenräumen eine Mund-Nase-Bedeckung tragen. Ausnahmen sind ebenfalls hier geregelt.
Die erweiterten Testpflichten mit Schnelltest, maximal 24h alt, oder PCR-Test, maximal 48h, gelten für ungeimpfte Personen, nicht vollständig geimpfte Personen, nicht als genesen geltende Personen und Kinder ab 7 Jahren.
- bei Einreise aus Risikogebieten
- bei der Anreise zu einer Unterkunft (Hotel, Campingplatz, Hostel, Ferienwohnung usw. und der Test muss alle drei Tage aktualisiert werden (jedoch nicht öfter als zwei Mal wöchentlich)
- Veranstaltungen mit mehr als 1.500 Personen im Innenbereich und mehr als 2500 Personen im Außenbereich
- Volksfeste, Spezialmärkte, Jahrmärkte
- Messen
- körpernahe Dienstleistungen (Friseur, Kosmetikstudio, Tattoostudio, Nagelstudio usw.)
- im Sportbereich (Fitnessstudio, Schwimmhallen, Tanzschule, vereinsbasierter Sportbetrieb usw.)
- Kulturbereich (Kino, Theater, Oper, Konzerte, Galerien, kulturelle Ausstellungen, Museen usw.)
- in den Lesesälen der Bibliotheken und Archive
- Freizeitbereich (Zirkus, Zoo, Tier- und Vogelpark, Indoor-Spielplätze, Indoor-Freizeitbereich)
- Tourismus (Fahrgastschifffahrt, Reisebusveranstaltungen)
- Fahrschulen
- Spielhallen, Spielbanken, Wettvermittlungsstellen
- soziokulturelle Zentren
- Jagdschulen und ähnliche Einrichtungen
- Innenbereiche Gaststätte
- Veranstaltungen
- Besuch von Krankenhäusern und ähnlichen stationären Einrichtungen
Für den Besuch von Discotheken, Clubs und Tanzveranstaltungen werden nun PCR-Tests benötigt (maximal 48 Stunden alt).