Bekanntmachung über die Grundsatzbeschlüsse zum schriftlichen Umlaufverfahren

Beschlussfassung während der Corona-Lage auch ohne Präsenzsitzungen möglich

Die Gemeindevertreter der amtsangehörigen Gemeinden sowie die Mitglieder des Amtsausschusses haben jeweils für ihre Gremien einen Grundsatzbeschluss gefasst, der Beschlussfassungen im sogenannten "schriftlichen Umlaufverfahren" ermöglicht.

 

Die Befreiung von dem kommunalverfassungsrechtlichen Sitzungszwang (Präsenzsitzungen) bei Beschlussfassungen hat das Ministerium des Inneren und Europa M-V aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie zugelassen.