Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Schöffen für die Amtszeit 2020 - 2025
Der LK Rostock sucht ehrenamtliche Richter
Für die Sozialgerichte haben in den Kammern für Angelegenheiten der Sozialhilfe und des Asylbewerberleistungsgesetzes ehrenamtliche Richter aus Vorschlagslisten der Kreise und kreisfreien Städte mitzuwirken. Gleiches trifft für die Verwaltungsgerichte zu.
Ein Schöffe ist ein juristischer Laie, der als ehrenamtlicher Richter berufen wurde. Mit dem Berufsrichter beurteilt er die Tat des Angeklagten und setzt das Urteil fest. Schöffen sprechen als ehrenamtliche Richter Recht und haben das gleiche Stimmrecht wie ihre hauptberuflichen Kollegen.
Das verantwortungsvolle Schöffenamt verlangt Treue zur Verfassung, Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Urteilsfähigkeit, aber auch geistige Beweglichkeit – und wegen des mitunter anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung.
Wer Interesse hat, als Schöffe für das Sozialgericht Rostock, das Landessozialgericht M-V, das Verwaltungsgericht Schwerin oder das Oberverwaltungsgericht M-V tätig zu sein, das 25. Lebensjahr vollendet hat, nicht älter als 70 Jahre, deutscher Staatsbürger, wohnhaft im jeweiligen Gerichtsbezirk und für dieses Amt geeignet ist, kann sich mittels Formular beim Landkreis Rostock bis zum 16.03.2020 bewerben.
Danach wird der Kreistag mit Zwei-Drittel-Mehrheit über die Aufnahme in die Vorschlagsliste entscheiden.
Nähre Informationen sowie die Formulare für die Bewerbung können Sie der Internetseite des Landkreises Rostock (www.landkreis-rostock.de) entnehmen.
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