Grundsteuerreform: Abgabefrist 31.01.2023
Pressemitteilung des Finanzministeriums M-V
Noch etwa sechs Wochen stehen den Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern zur Verfügung, um die erforderlichen Grundsteuererklärungen beim zuständigen Finanzamt einzureichen. „Ich möchte alle Betroffenen dazu ermuntern, baldmöglichst mit der Bearbeitung der Anträge zu beginnen und dies nicht auf die lange Bank zu schieben,“, sagt Finanzminister Dr. Heiko Geue.
Den Finanzämtern in Mecklenburg-Vorpommern liegen aktuell ca. 313.000 Erklärungen elektronisch vor (Stand: 15.12.2022). Daraus ergibt sich eine Eingangsquote von etwa 37 %, wobei hier die in den Finanzämtern vorliegenden, noch nicht digitalisierten Papiererklärungen noch nicht einberechnet sind.
Ab dem 2. Januar 2023 ist die Grundsteuer-Hotline wieder wie gewohnt montags bis freitags von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr erreichbar. Die Grundsteuersprechstunden in den Servicestellen der Finanzämter können ab dem 2. Januar 2023 wieder montags bis freitags von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie dienstags zusätzlich von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr besucht werden.
Die Erreichbarkeiten der Finanzämter sind auch unter www.mv-grundsteuer.de dargestellt. Hier sind zudem rund um die Uhr hilfreiche Informationen, wie detaillierte Klickanleitungen, Merkblät-ter und Videohilfen, zu finden. Bodenrichtwerte, Ertragsmesszahlen und verschiedene Katasterdaten können auf dem Datenportal zur Grundsteuerreform unter www.geodaten-mv.de/grundsteuerdaten/ kostenfrei abgefragt werden.
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