Beantragung einer Härtefallhilfe für private Haushalte für nicht leitungsgebundene Energieträger

Hauseigentümer können über das Energieportal des Landes M-V Hilfe beantragen, sofern sie nicht leitungsgebundene Energieträger verwenden.

 

"Die Härtefallhilfe richtet sich an private Haushalte, die mit Heizöl, Flüssiggas (LPG), Scheitholz, Holzpellets, Holzbriketts, Holzhackschnitzel, Kohle oder Koks heizen. Rund 100.000 Haushalte in MV – Eigentümer:innen und Mietende – haben Anspruch auf einen Zuschuss. Vermieter:innen oder Wohnungseigentumsgemeinschaften können als sogenannte "Feuerstättenbetreiber:innen" die Förderung zentral beantragen."

 

Der Antrag in Papierform kann in der Amtsverwaltung (Auslage im Lichthof bzw. im Sekretariat) abgeholt werden.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Do, 11. Mai 2023

Weitere Meldungen

Öffentliche Bekanntmachung der Wahlvorschläge für die Wahlen am 09.06.2024

Der Gemeindewahlausschuss des Amtes Carbäk hat in seiner Sitzung am 16.04.2024 über die ...

Hinweise zur Einführung der elektronischen Rechnung sowie der Verwendung der Leitweg-ID

Ab dem 01.04.2023 besteht gemäß § 3 E-Rechnungsverordnung Mecklenburg-Vorpommern (ERechVO M-V) ...