Information zur Veröffentlichung von Jubiläen im Mitteilungsblatt des Amtes Carbäk und in der Ostsee-Zeitung
Es ist eine schöne Tradition, monatlich öffentlich unseren Altersjubilaren zu gratulieren. Die meisten freuen sichüber die kleine Aufmerksamkeit der Gemeinde und über einen Geburtstagsgruß der Nachbarn und Bekannten.Das möchten wir auch gern weiterhin tun, benötigen hierfür jedoch Ihre Unterstützung. Damit wir Ihnen auch künftig zum betreffenden Jubiläum öffentlich im Mitteilungsblatt und in der Tageszeitunggratulieren dürfen, ist ab der August-Ausgabe des Mitteilungsblattes (erscheint am 16.08.2024) ausdatenschutzrechtlichen Gründen Ihre ausdrückliche Einwilligung notwendig, die wir aus Dokumentationszwecken
nur schriftlich entgegennehmen dürfen.
Wir fänden es sehr schade, wenn diese Tradition wegfällt. Wenn Sie zur entsprechenden Altersgruppe gehörenund den Wunsch haben, dass künftig Ihre Geburtstage ab dem 70. Lebensjahr im Mitteilungsblatt des AmtesCarbäk und in der Ostsee-Zeitung (Rostocker Ausgabe) veröffentlicht werden sollen, so teilen Sie uns bitteIhren Ehrentag selbst mit, in dem Sie die nebenstehende Einwilligungserklärung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a)Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vollständig ausfüllen und an uns zurücksenden.
Die Verarbeitung Ihrer Daten versteht sich im Erheben, Speichern und Bearbeiten sowie Übermitteln an dieörtliche Presse. Natürlich haben Sie, als betroffene Person, jederzeit die Möglichkeit
gem. Art. 15 DSGVO Auskunft zur Verarbeitung Ihrer gespeicherten Daten zu erhaltengem. Art. 16 DSGVO unverzüglich die Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangenu.U. die Löschung personenbezogener Daten zu verlangen, wenn diese beispielsweise nicht mehrnotwendig sind (Art. 17 DSGVO) oder die Einwilligung widerrufen wirdnach Art. 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangenu.U. Ihre personenbezogenen Daten, die wir bereitgestellt haben, zu erhalten (Art. 20 DSGVO)
Sie können darüber hinaus jederzeit ohne Angabe von Gründen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machenund/oder die erteilte Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen. Vielen Dank für Ihre Mithilfe!i.A.
Torsten Fahning
Leitender Verwaltungsbeamter
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