Vollstreckung - Das sollten Sie wissen

Vollstreckung bedeutet für Sie:

  • Sie sind zahlungspflichtig — es zählt nur noch WANN und WIE die Forderung beglichen wird
  • Widerspruch gegen den Sachverhalt ist nicht mehr möglich
  • haben Sie Fragen zum Sachverhalt, können Sie dies mit dem jeweiligen Fachamt klären, entbindet Sie aber NICHT von der sofortigen Zahlungspflicht
  • Vollstreckung erfolgt auch gegen lhren Willen
  • alle Vollstreckungskosten gehen zu lhren Lasten
  • Vor-Ort-Besuche bei lhnen zu Hause und auch auf Ihrer Arbeitsstätte
  • Pfändungen von Konten, Lohn, Versicherungen und Sozialansprüchen
  • Zwangstüröffnungen und Durchsuchungen Ihrer Wohn- und/oder Geschäftsräume, d.h.
    • Räumlichkeiten, Schränke, Schubladen etc. werden zwangsweise durchsucht, d.h. lhnen unbekannte Personen durchsuchen IHRE SACHE (notfalls mit Unterstützung der Polizei und Schlüsseldienst)
    • sämtliche Kosten (Schlüsseldienst, Transport) o.ä. gehen zu lhren Lasten
    • der Vollziehungsbeamte hat KEINE Eigentumsverhältnisse zu prüfen
    • es kann alles gepfändet werden, was nicht zwingend pfändungsgeschützt ist — in vielen Fällen sind auch Austauschpfändungen möglich
    • oftmals sind die mit im Haushalt lebenden Personen die Leittragenden
  • Pfändungen von Kraftfahrzeugen (Kosten für Abschleppdienst, Gutachten etc. haben SIE zu tragen)
  • Ladung zur Abgabe der Vermögensauskunft, nötigenfalls auch per Haftbefehl! (Hier ist zu beachten: Die Abgabe der Vermögensauskunft bietet KEINEN VOLLSTRECKUNGSSCHUTZ)
  • Eintragungen im Schuldnerverzeichnis (auch die SCHUFA nimmt Kenntnis dieser Eintragungen)
  • Erlass von Haftbefehlen für Erzwingungs- und Zwangshaften
  • Grundbucheinträge und Zwangsversteigerungen
  • Vollstreckung ist mit Erlaubnis der Vollstreckungsbehörde zu jeder Tag- und Nachtzeit und auch an Sonn- und Feiertagen möglich

 

Im Vollstreckungsverfahren nicht zu reagieren, bedeutet, dass Sie lhre persönliche Situation weiter verschlechtern und die Kosten, die Sie zu tragen haben, vervielfachen.

 

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Ansprechpartnerin:
Frau Räth
Telefon: 038204-718 24
Mail: