Erreichbarkeiten

Publikumsverkehr in der Amtsverwaltung

Vorherige Terminabsprache im Einwohnermeldeamt notwendig

 

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

 

hiermit möchten wir Sie über die Maßnahmen für den direkten Kontakt in der Amtsverwaltung informieren. Zum Betreten des Amtsgebäudes ist eine Terminvereinbarung nur im Bereich Einwohnermeldeamt erforderlich.

 

  1. Es wird gebeten, den direkten Kontakt – Beratungen, Abgabe von Unterlagen/Anträgen etc.- nur in den Fällen vorzunehmen, die nicht auf telefonischem/elektronischem Wege oder durch postalische Zustellung (Post, Einwurf in den Briefkasten) geklärt werden können.
  2. Eine Terminvereinbarung für o.g. Fälle ist vorab telefonisch oder per Mail bei den Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern vorzunehmen:

 

Einwohnermeldeamt 718-13
Wohngeldstelle 718-19   
Steueramt 718-33 und -34
Bauamt 718-21 und -22   
Ordnungsamt 718-11 und -12
Gewerbeamt 718-18
Amtskasse 718-31
Vollstreckung 718-32

 

Sofern Ihnen der zuständige Ansprechpartner oder das Sachgebiet nicht bekannt ist, nutzen Sie bitte die zentrale Telefonnummer 038204/718-0 oder die Mail-Adresse

 

 

Die Zeiten, in denen die Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter den Bürgerinnen und Bürgern nach erfolgter Terminvergabe zur Verfügung stehen, lauten:

Montag und Donnerstag von 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag von 13:00 bis 18:00 Uhr


Für den Mittwoch und Freitag ist eine Terminvergabe nach Bedarf möglich

 

 

gez. Andreas Reinke
Amtsvorsteher