Datenschutzhinweise zur Erhebung von personenbezogenen Daten im Rahmen Ihrer Bewerbung

Im Folgenden informieren wir Sie nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) über die Erhebung personenbezogener Daten von Ihnen im Rahmen des Bewerbungsverfahrens zur Einstellung beim Amt Carbäk.

 

1. Verantwortlicher für die Datenerhebung

 

Amt Carbäk, vertreten durch den Amtsvorsteher Andreas Reinke
Moorweg 5 in 18184 Broderstorf


Telefon 038204/ 718 0
Telefax 038204/ 718 50

2. Datenschutzbeauftragte/r

 

Den behördlichen Datenschutzbeauftragten des Amtes Carbäk können Sie unter folgenden Kontaktdaten erreichen:

 

Gemeinsamer Datenschutzbeauftragter beim Zweckverband Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern (eGo-MV)
Eckdrift 103 in 19061 Schwerin 

Telefon 0385/ 773347-0 

 

3. Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

 

Zweck der Datenerhebung ist es, eine rechtmäßige Prüfung Ihrer Bewerbung im Rahmen des Einstellungsverfahrens vollziehen zu können. Hierfür speichern wir die von Ihnen uns zur Verfügung gestellten Daten, soweit sie für die Bewerbung erforderlich sind.

 

Auf Basis der für die Bewerbung relevanten übermittelten Daten prüfen wir, ob Sie zum Test/Vorstellungsgespräch als Teil des Auswahlverfahrens eingeladen werden können. Gegebenenfalls erheben wir im Falle von grundsätzlich geeigneten Bewerbungen weitere personenbezogene Daten, die für die Auswahlentscheidung in Umsetzung des verfassungsrechtlich verankerten Prinzips der Bestenauslese wesentlich sind. Kommen Sie für eine Einstellung im Amt Carbäk in Betracht, werden Sie gesondert über die im Rahmen des Einstellungsverfahrens zu erhebenden personenbezogenen Daten informiert.

 

Im Bereich der Tarifbeschäftigten sind Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b) DSGVO, Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe b) und h) DSGVO, Artikel 88 Absatz 1 DSGVO, § 10 Absatz 2 Landesdatenschutzgesetz, § 611 Bürgerliches Gesetzbuch, § 3 TVöD TVöD.

 

Im Bereich der Beamtinnen und Beamten sind Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a), c), e) DSGVO, Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe b), h) DSGVO, Artikel 88 Absatz 1 DSGVO, § 50 Beamtenstatusgesetz, §§ 84 ff. Landesbeamtengesetz, § 10 Absatz 2 Landesdatenschutzgesetz.

 

4. Weitergabe von Daten


Ihre personenbezogenen Daten werden im Rahmen des Bewerbungsverfahrens durch die zuständigen Stellen im Amt Carbäk verarbeitet.

 

5. Speicherdauer

 

Ihre innerhalb des Bewerbungsverfahrens gewonnenen personenbezogenen Daten speichern wir- je nach Ausgang des Bewerbungsverfahrens – mindestens für sechs Monate.

 

Sollten Sie während des Bewerbungsverfahrens Ihre Bewerbung zurücknehmen, vernichten wir die von Ihnen im Rahmen der Bewerbung übermittelten Daten nach Ablauf von sechs Monaten nach Ihrer Mitteilung über die Bewerbungsrücknahme. Die Aufbewahrung im Rahmen dieser Speicherfrist ist für den Fall etwaiger Klagen aus Rechtsgründen erforderlich.

 

Im Falle nicht erfolgreicher Bewerbungen erfolgt die Löschung Ihrer gewonnenen personenbezogenen Daten innerhalb von sechs Monaten nach Mitteilung der Absage. Im Falle eines Vorstellungsgespräches gilt dies auch für die hierüber erhobenen personenbezogenen Daten. Die Aufbewahrung während dieses Zeitraumes erfolgt zur Sicherstellung der Nachprüfbarkeit der Einstellungsentscheidungen. Nach Ablauf der Frist werden alle gewonnenen personenbezogenen Daten vernichtet bzw. gelöscht.

 

Erfolgt eine Einstellung, so werden Sie gesondert über die dann geltenden Regelungen zum Umgang mit Ihren Personaldaten, insbesondere bzgl. der Anlage von Personalakten, informiert.

 

6. Auskunfts- und weitere Rechte

 

Weiterhin möchten wir Sie über die Ihnen zustehenden Rechte nach der DSGVO informieren:

  • Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).

  • Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).

  • Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 Abs. 1 DSGVO)

  • Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Landesbeauftragten für den Datenschutz. Diesen können Sie unter folgenden Kontaktdaten erreichen:

 

Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Mecklenburg-Vorpommern

Werderstraße 74a,19055 Schwerin,

Telefon: 0385 59494 0, Telefax: 0385 59494 58,

E-Mail:

Internetseite: www.datenschutz-mv.de; www.informationsfreiheit-mv.de

 

Wird während des Bewerbungsverfahrens die Löschung der Bewerbungsdaten begehrt, wird dies als Rücknahme der Bewerbung gewertet. Dies führt zur Beendigung der Prüfung Ihrer Bewerbung. Die Möglichkeit einer erneuten Bewerbung zu einem späteren Zeitpunkt bleibt davon unberührt.