Der Landkreis Rostock hat wie in den Jahren zuvor eine Allgemeinverfügung zum Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen am 31. Dezember 2025 und 1. Januar 2026 erlassen.
Reetdachhäuser (200 Meter)
Die Allgemeinverfügung des Landkreises bestimmt, dass Silvesterfeuerwerk der Kategorie F2 in einem Radius von mindestens 200 Metern um Reetdachhäuser nicht gezündet werden darf. Verstöße können mit Geldbußen bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Besonders brandempfindliche Gebäude und Anlagen (100 Meter)
Darüber hinaus gilt ganzjährig das Verbot des § 23 Abs. 1 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz: Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden ist untersagt. Dazu zählen auch landwirtschaftliche Betriebe mit hoher Brandlast (Stallungen, Scheunen, Lagerhallen für Heu und Stroh). Wir empfehlen hier einen Sicherheitsabstand von 100 Metern.
Kennzeichnung vor Ort
Es ist nicht immer einfach, die Abstände zu den betroffenen Bereichen einzuschätzen. Aus diesem Grund werden die betroffenen Haushalte informiert und Hinweisplakate an den Schutzzonen angebracht.
Im Folgenden werden die betroffenen Bereiche aufgezeigt (nicht abschließend):
Alte Schulstraße in Pastow
Dorfstraße in Poppendorf
Im Grund in Kösterbeck
Seniorenwohnheim Am Campus in Roggentin
Kirche in der Kirchstraße in Thulendorf
Zur Mühle und Am Schulzenhof in Neu Thulendorf
Birkenallee in Sagerheide
Außerdem ist auch in der unmittelbaren Nähe von landwirtschaftlichen Betrieben, Stallungen sowie Strohlagern und Tankstellen auf Feuerwerk zu verzichten.
i.A. Below
Ordnungsamt des Amtes Carbäk