Erreichbarkeiten
Publikumsverkehr in der Amtsverwaltung
Vorherige Terminabsprache im Einwohnermeldeamt notwendig
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
hiermit möchten wir Sie über die Maßnahmen für den direkten Kontakt in der Amtsverwaltung informieren. Zum Betreten des Amtsgebäudes ist eine Terminvereinbarung nur im Bereich Einwohnermeldeamt erforderlich.
- Es wird gebeten, den direkten Kontakt – Beratungen, Abgabe von Unterlagen/Anträgen etc.- nur in den Fällen vorzunehmen, die nicht auf telefonischem/elektronischem Wege oder durch postalische Zustellung (Post, Einwurf in den Briefkasten) geklärt werden können.
- Eine Terminvereinbarung für o.g. Fälle ist vorab telefonisch oder per Mail bei den Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern vorzunehmen:
Einwohnermeldeamt | 718-13 | |
Wohngeldstelle | 718-19 | |
Steueramt | 718-33 und -34 | |
Bauamt | 718-21 und -22 | |
Ordnungsamt | 718-11 und -12 | |
Gewerbeamt | 718-18 | |
Amtskasse | 718-31 | |
Vollstreckung | 718-32 |
Sofern Ihnen der zuständige Ansprechpartner oder das Sachgebiet nicht bekannt ist, nutzen Sie bitte die zentrale Telefonnummer 038204/718-0 oder die Mail-Adresse
Die Zeiten, in denen die Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter den Bürgerinnen und Bürgern nach erfolgter Terminvergabe zur Verfügung stehen, lauten:
Montag und Donnerstag | von 08:00 bis 12:00 Uhr |
Dienstag | von 13:00 bis 18:00 Uhr |
Für den Mittwoch und Freitag ist eine Terminvergabe nach Bedarf möglich
gez. Andreas Reinke
Amtsvorsteher