E-Rechnung
Annahme von elektronischen Rechnungen (E-Rechnungen) ab dem 01. April 2023
Ab dem 01. April 2023 müssen Sie als Auftragnehmer des Amtes Carbäk E-Rechnungen stellen.
Was ist eine E-Rechnung?
Eine E-Rechnung (auch XRechnung genannt) ist ein Datensatz, der nach genauen Vorgaben erstellt wurde und in einem elektronischen Format übermittelt und empfangen wird. Weiterhin muss eine automatische Weiterverarbeitung des Datensatzes möglich sein. Eine gescannte und per E-Mail versendete Rechnung ist daher keine E-Rechnung. Auch eine Rechnung im PDF-Format genügt den vom Gesetzgeber formulierten Ansprüchen an eine E-Rechnung nicht.
Wie kann man eine E-Rechnung erstellen?
Sie können für die Rechnungsstellung die Zentrale Rechnungseingangsplattform der Bundesdruckerei GmbH (OZG-RE) kostenlos nutzen. Dafür können Sie sich unter folgendem Link registrieren:
zur Rechnungseingangsplattform
Das OZG-RE (Onlinezugangsgesetzkonforme Rechnungseingangsplattform) ist eine Art Verwaltungspostfach, welches zur Übermittlung der E-Rechnung genutzt wird und diese zusätzlich visualisieren kann. Rechnungssteller registrieren sich über das Portal und können dort E-Rechnungen erfassen oder hochladen.
Die Rechnungen werden von der OZG-RE automatisiert auf formelle Richtigkeit geprüft.
Anschließend werden die E-Rechnungen den jeweiligen Fachämtern über die Leitweg-ID bereitgestellt. Die Leitweg-ID wird dem Rechnungsteller durch den Rechnungsempfänger bekanntgegeben und muss in der Rechnung angegeben werden.
Folgende Übertragungskanäle der OZG-RE können Sie für die Rechnungsstellung wählen:
- Einbringung mittels Weberfassung in der Fachanwendung:
In einem webbasierten Online-Formular können die Inhalte der Rechnung direkt erfasst werden. Es erfolgt eine technische Prüfung, ob alle Pflichtfelder des Online-Formulars ordnungsgemäß
ausgefüllt wurden. - Einbringung durch (insbesondere manuelles) Upload von Files: Im Upload-Bereich können elektronische Rechnungen hochgeladen und zur weiteren Bearbeitung eingebracht werden.
Weitere Einbringungsarten können optional mittels Freischaltung über die OZG-RE genutzt werden.
Die E-Rechnung gilt als beim Rechnungsempfänger zugestellt, wenn sie von der OZG-RE eingegangen ist.
Folgende Formate sind für rechnungsbegründende Anlagen zulässig und können als rechnungsbegleitende Anlagen in eine elektronische Rechnung eingebettet werden:
- PDF-Dokumente
- Bilder (PNG, JPG)
- Textdateien (CSV)
Beachten Sie die Anforderungen an eine elektronische Rechnung nach dem Standard XRechnung in der jeweils aktuellen Fassung.
Was ist eine Leitweg-ID?
Die Leitweg-ID ist eine eindeutige Nummer über welche E-Rechnungen automatisiert einem konkreten Empfänger zugeordnet werden können. Das Amt Carbäk und jede Gemeinde des Amtes hat eine eigene Leitweg-ID. Die Übersicht können Sie der unten aufgeführten Anlage entnehmen.
Rechtliche Grundlagen / weiterführende Informationen
Ausgangspunkt für die elektronische Rechnungsstellung ist die EU-Richtlinie 2014/55/EU vom 16. April 2014. Auf Grundlage dieser wurden in den vergangenen Jahren weitere bundes- und landesgesetzliche Regelungen zur Verarbeitung und Erstellung elektronischer Rechnungen erlassen
Technischer Support
E-Mail:
Hotline: 030 2598 3600
Leitweg-IDs
Amt Carbäk |
13 0 72 953-K000 - 38 |
Broderstorf | 13 0 72 019-K000 - 18 |
Roggentin | 13 0 72 087-K000 - 88 |
Poppendorf | 13 0 72 081-K000 - 59 |
Thulendorf | 13 0 72 108-K000 - 44 |