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E-Rechnung

Annahme von elektronischen Rechnungen (E-Rechnungen) ab dem 01. April 2023

Ab dem 01. April 2023 müssen Sie als Auftragnehmer des Amtes Carbäk E-Rechnungen stellen.

 

Was ist eine E-Rechnung?

Eine E-Rechnung (auch XRechnung genannt) ist ein Datensatz, der nach genauen Vorgaben erstellt wurde und in einem elektronischen Format übermittelt und empfangen wird. Weiterhin muss eine automatische Weiterverarbeitung des Datensatzes möglich sein. Eine gescannte und per E-Mail versendete Rechnung ist daher keine E-Rechnung. Auch eine Rechnung im PDF-Format genügt den vom Gesetzgeber formulierten Ansprüchen an eine E-Rechnung nicht.

 

Wie kann man eine E-Rechnung erstellen?

 

Was ist eine Leitweg-ID?

 

Leitweg-IDs