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Fundbüro

Sie haben etwas verloren? Oder einen Gegenstand gefunden, dessen Eigentümer Sie nicht kennen?
 

Das Fundbüro des Amtes Carbäk ist die Anlaufstelle für Fundsachen in den Gemeinden Broderstorf, Thulendorf, Roggentin und Poppendorf. Auf Grundlage einer Vereinbarung mit dem Globus Markt in Roggentin holt das Ordnungsamt regelmäßig auch dort abgegebene Fundsachen ab und bewahrt sie im Amt auf.


Etwas gefunden - was ist zu tun?

Wer einen Gegenstand findet und den Eigentümer nicht kennt, muss den Fund nach § 965 BGB unverzüglich melden und die Sache abgeben. Diese Pflicht gilt ab einem Gegenstandswert von 10,00 €. Bringen Sie die Fundsache bitte direkt zum Amt Carbäk. Das Ordnungsamt nimmt sie entgegen, sucht nach dem Eigentümer und gibt die Sache zurück, sobald sich jemand meldet.


Etwas verloren - was ist zu tun?

Wenn Ihre Sache möglicherweise gefunden und abgegeben wurde, rufen Sie uns an: Ordnungsamt, Telefon 038204 / 7180 oder per Mail an . Wir vereinbaren einen Termin zur Abholung.


Was passiert nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist?

Kann die Fundsache innerhalb von 6 Monaten nach der Anzeige nicht an den Eigentümer zurückgegeben werden, darf der Finder die Sache behalten. Eine Ausnahme gilt für Gegenstände, die in Behörden oder öffentlichen Verkehrsmitteln gefunden wurden - diese gehen nicht in das Eigentum des Finders über (§ 978 BGB). Wird ein Gegenstand innerhalb der Frist weder vom Eigentümer noch vom Finder abgeholt, wird er gespendet oder vernichtet.