Sie sind zahlungspflichtig — es zählt nur noch WANN und WIE die Forderung beglichen wird
Widerspruch gegen den Sachverhalt ist nicht mehr möglich
haben Sie Fragen zum Sachverhalt, können Sie dies mit dem jeweiligen Fachamt klären, entbindet Sie aber NICHT von der sofortigen Zahlungspflicht
Vollstreckung erfolgt auch gegen lhren Willen
alle Vollstreckungskosten gehen zu lhren Lasten
Vor-Ort-Besuche bei lhnen zu Hause und auch auf Ihrer Arbeitsstätte
Pfändungen von Konten, Lohn, Versicherungen und Sozialansprüchen
Zwangstüröffnungen und Durchsuchungen Ihrer Wohn- und/oder Geschäftsräume, d.h.
Räumlichkeiten, Schränke, Schubladen etc. werden zwangsweise durchsucht, d.h. lhnen unbekannte Personen durchsuchen IHRE SACHE (notfalls mit Unterstützung der Polizei und Schlüsseldienst)
sämtliche Kosten (Schlüsseldienst, Transport) o.ä. gehen zu lhren Lasten
der Vollziehungsbeamte hat KEINE Eigentumsverhältnisse zu prüfen
es kann alles gepfändet werden, was nicht zwingend pfändungsgeschützt ist — in vielen Fällen sind auch Austauschpfändungen möglich
oftmals sind die mit im Haushalt lebenden Personen die Leittragenden
Pfändungen von Kraftfahrzeugen (Kosten für Abschleppdienst, Gutachten etc. haben SIE zu tragen)
Ladung zur Abgabe der Vermögensauskunft, nötigenfalls auch per Haftbefehl! (Hier ist zu beachten: Die Abgabe der Vermögensauskunft bietet KEINEN VOLLSTRECKUNGSSCHUTZ)
Eintragungen im Schuldnerverzeichnis (auch die SCHUFA nimmt Kenntnis dieser Eintragungen)
Erlass von Haftbefehlen für Erzwingungs- und Zwangshaften
Grundbucheinträge und Zwangsversteigerungen
Vollstreckung ist mit Erlaubnis der Vollstreckungsbehörde zu jeder Tag- und Nachtzeit und auch an Sonn- und Feiertagen möglich
Im Vollstreckungsverfahren nicht zu reagieren, bedeutet, dass Sie lhre persönliche Situation weiter verschlechtern und die Kosten, die Sie zu tragen haben, vervielfachen.
REDEN SIE MIT UNS UND LASSEN SIE UNS LÖSUNGEN FINDEN !
Ansprechpartnerin:
Frau Räth
Telefon: 038204-718 24
Mail: