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Kommunale Wärmeplanung

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Zuwendungsbescheid vom 30.04.2024
 

Zuwendung aus dem Klima- und Transformationsfonds, Einzelplan 60, Kapitel 6092, Titel 68605, Haushaltsjahr 2024, für das Vorhaben:
"KSI: Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für drei Gemeinden des Amtes Carbäk (Poppendorf, Roggentin und Thulendorf)"
Förderkennzeichen: 67K27936
 

Projektträger für das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz: 
Zukunft - Umwelt - Gesellschaft (ZUG) gGmbH, Stresemannstr. 69-71, 10963 Berlin

 

Bewilligungszeitraum: 01.05.2024 - 30.04.2025 (Verlängerung wurde beantragt) 

 

Nationale Klimaschutzinitiative
Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. lhre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute ldeen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei.
Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.

Weitere Infos unter www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie

Kommunale Wärmeplanung für Poppendorf, Roggentin und Thulendorf


Jetzt aktuell: Der Entwurf liegt vor – Ihre Meinung ist gefragt

Der Entwurf des Wärmeplans für die Gemeinden Poppendorf, Roggentin und Thulendorf ist fertiggestellt. Vom 24.07.2026 bis zum 28.08.2026 können Sie den Entwurf einsehen und uns Ihre Anregungen mitteilen.
 

Entwurf der Kommunalen Wärmeplanung Poppendorf, Roggentin und Thulendorf (PDF herunterladen)

Was steht in dem Bericht?

Der Bericht ist umfangreich – Sie müssen ihn nicht vollständig lesen. Diese Abschnitte sind für die meisten Leserinnen und Leser am interessantesten: 

  • Bestandsanalyse: Wie wird heute in unseren Gemeinden geheizt? Womit, wie alt sind die Anlagen, wie viel Energie wird verbraucht?

  • Potenzialanalyse: Welche Möglichkeiten gibt es vor Ort – Abwärme, Solarthermie, Umweltwärme, Biomasse?

  • Einteilung der Gebiete: In welchen Bereichen könnte sich ein Wärmenetz lohnen und wo sind Einzellösungen wie Wärmepumpen sinnvoller? Dieser Abschnitt ist meist der wichtigste, wenn Sie wissen möchten, was das für Ihr Haus bedeutet.

  • Maßnahmen und Zielszenario: Welche Schritte sind bis 2045 vorgesehen?


Wichtig zu wissen

Der Wärmeplan ist eine strategische Planung, keine Verpflichtung für Sie persönlich. Aus der Einteilung Ihres Grundstücks in ein bestimmtes Gebiet folgt kein Zwang, Ihre Heizung auszutauschen oder sich an ein Wärmenetz anzuschließen. Der Plan schafft eine Grundlage für Ihre eigenen Entscheidungen und für die Planungen der Netzbetreiber.


So bringen Sie sich ein

Bis zum 28.08.2026 können Sie uns Ihre Anregungen und Hinweise zum Entwurf mitteilen:

  • per E-Mail an

  • schriftlich an: Amt Carbäk, Moorweg 5, 18184 Broderstorf

  • persönlich im Amt während der Sprechzeiten
     

Wir sichten alle Rückmeldungen und prüfen, ob und wie sie im Wärmeplan berücksichtigt werden können. Anschließend entscheiden die Gemeindevertretungen der drei Gemeinden über den Plan. Rechtsgrundlage der Beteiligung ist § 13 Absatz 4 des Wärmeplanungsgesetzes (WPG).


Worum geht es bei der Wärmeplanung?

Die kommunale Wärmeplanung ist ein bundesweit vorgeschriebenes Planungsinstrument. Sie zeigt auf, wie die Wärmeversorgung in einer Gemeinde künftig aussehen kann – nachhaltig, bezahlbar und klimafreundlich. Dabei wird geprüft, welche Gebiete sich für den Ausbau von Wärmenetzen eignen und wo dezentrale Lösungen wie Wärmepumpen oder Biomasseheizungen sinnvoll sind. Die Ergebnisse dienen als Orientierung für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Netzbetreiber.

Für Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern läuft die gesetzliche Frist bis zum 30. Juni 2028. Poppendorf, Roggentin und Thulendorf haben sich früh auf den Weg gemacht und werden ihren gemeinsamen Wärmeplan deutlich vor Ablauf dieser Frist vorlegen.


Projektverlauf im Überblick

  • September 2023: Die Gemeinden Poppendorf, Roggentin und Thulendorf beantragen gemeinsam eine Förderung in Höhe von 90 % für die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung. Das Amt Carbäk übernimmt die Projektleitung. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf hatte beschlossen, sich nicht am Förderantrag zu beteiligen.

  • Mai 2024: Das Amt Carbäk erhält den Zuwendungsbescheid über eine Fördersumme von 44.100 Euro.

  • Juli 2024: Der Amtsausschuss beschließt die Einleitung eines Vergabeverfahrens zur Erstellung der kommunalen Wärmeplanung für die drei Gemeinden.

  • September 2024: Die Theta Concepts GmbH aus Rostock wird mit der Erstellung des Wärmeplans beauftragt.

  • Oktober 2024: Auftaktveranstaltung (Kickoff) zur kommunalen Wärmeplanung.

  • Februar 2025: Vorstellung der Ergebnisse aus der Bestands- und Potenzialanalyse für die Verfahrensbeteiligten.

  • April 2025: Erste Einwohnerversammlung zur Präsentation und Diskussion der Bestands- und Potenzialanalyse (Bericht und Präsentation)

  • Oktober 2025: Zweite Einwohnerversammlung zur Präsentation des Zielszenarios am 07.10.2025 (Bericht und Präsentation)

  • Juli/August 2026: Öffentliche Auslegung des Entwurfs und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.

  • Geplant [November/Dezember 2026]: Beschlussfassung über den Wärmeplan durch die Gemeindevertretungen von Poppendorf, Roggentin und Thulendorf.


Fragen zur Wärmeplanung?

Wenden Sie sich gern an das Amt Carbäk: oder telefonisch unter 038204/ 718 40.