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Information des LK Rostock, Eigenbetrieb Abfallwirtschaft

Digitalisierung der Vorgänge auf den Wertstoffhöfen

Nach 6 monatiger Einführungsphase werden ab dem heutigen Tage (02.01.2020) alle abgelieferten Abfälle digital erfasst und die Gebühren für die Abgabe per Gebührenbescheid gestellt. Die Barzahlung der Gebühr auf den Wertstoffhöfen entfällt.


Sie können Abfälle gegen Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments oder der „Nutzerkarte für die Wertstoffhöfe“, welche Sie auf den Wertstoffhöfen kostenlos erhalten, abgeben.


Die Information der Abfallherkunft stellt sicher, dass nur Abfälle aus dem Landkreis Rostock angenommen werden, deren Entsorgung durch alle Abfallgebührenzahler des Landkreises finanziert wird.


Die aufgenommenen Daten werden gemäß der Datenschutz-Grundverordnung unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen gespeichert und für die Erstellung der Gebührenbescheide gemäß der 2. Änderungssatzung zur Gebührensatzung sowie für das Abfallregister gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz verwendet.

 

Homepage des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft des Landkreises Rostock unter www.abfall-lro.de

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Do, 30. Januar 2020

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