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Information zur Grundsteuer 2020

Die aktuellen Hebesätze der Grundsteuer sind:

Gemeinde Hebesatz Grundsteuer A Hebesatz Grundsteuer B
Broderstorf 300 v.H. 380 v.H.
Poppendorf 200 v.H. 300 v.H.
Roggentin 300 v.H 330 v.H.
Thulendorf 320 v.H. 395 v.H.

 

Die Grundsteuer wird entsprechend der in den aktuell geltenden Grundsteuerbescheiden festgesetzten Vierteljahresbeträgen fällig und ist zu den Fälligkeitsterminen (15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.) auf das Konto der Amtskasse zu überweisen. Für Steuerpflichtige, welche von der Möglichkeit des § 28 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes Gebrauch gemacht haben, wird die Grundsteuer 2020 in einem Betrag am 01. Juli 2020 fällig. Soweit der Amtskasse ein Abbuchungsauftrag erteilt wurde, werden die Fälligkeiten eingezogen. Die bereits geleisteten Zahlungen werden auf die Jahressteuer angerechnet.

 

Soweit Änderungen der Besteuerungsgrundlage eintreten wird auf der Grundlage des vom örtlich zuständigen Finanzamtes (Ribnitz-Damgarten) erlassenen Grundsteuer-messbescheides ein Grundsteuerbescheid erteilt werden.

 

Eigentümer von Grundstücken, bei denen  die Grundsteuer nach Ersatzbemessungsgrundlage (§ 42 GrStG) festgelegt wird,  haben gemäß § 44 Abs. 3 GrStG jährlich eine Grundsteuer-Anmeldung einzureichen.

 

Haben sich am Grundstück seit der letzten Grundsteuer-Anmeldung Änderungen ergeben (z.B. durch Modernisierungen, An-/Umbauten, und/oder Aufstockungen bzw. Nutzungsänderungen, die zu Veränderungen der Wohn- und Nutzfläche führen oder durch Schaffung van Stellplätzen für PKW etc.), so ist durch die Steuerpflichtigen oder ihre Beauftragten eine neue Grundsteuer-Anmeldung einzureichen.

 

Die Vordrucke zur Grundsteuer-Anmeldung sind zu den jeweiligen Sprechzeiten des Amtes Carbäk im Steueramt (Zimmer 2.06.) oder im Internet unter www.amtcarbaek.de/formulare-60.html erhältlich.

Die Formulare sind ausgefüllt bis spätestens zum 29.02.2020 einzureichen. Sollten seit der letzten Grundsteuer-Anmeldung keine Veränderungen erfolgt sein, so ist keine neue Grundsteuer-Anmeldung erforderlich. In diesen Fällen reichen Sie bitte den nachstehenden Vordruck im Amt Carbäk, Steueramt ein. Die Grundsteuer ist somit, wie im Jahr 2019, unverändert zu zahlen.

 

Broderstorf, 07.01.2020        

im Auftrag Frau Below

Haushalt & Finanzen

Steueramt

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Fr, 10. Januar 2020

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