Hinweise zur Einführung der elektronischen Rechnung sowie der Verwendung der Leitweg-ID
Di, 07. März 2023
Ab dem 01.04.2023 besteht gemäß § 3 E-Rechnungsverordnung Mecklenburg-Vorpommern (ERechVO M-V) ...
Hinweise aus dem Steueramt
Sehr geehrte Grundstückseigentümer,
das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2018 festgestellt, dass die derzeitige Berechnung des Grundsteuermessbescheides des Finanzamtes, welcher die Grundlage für den gemeindlichen Grundsteuerbescheid darstellt, nicht dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz entspricht und somit verfassungswidrig ist. Im Jahre 2019 wurde mit dem Grundsteuer-Reformgesetz eine Neuregelung des Grundsteuer- und Bewertungsrechts geschaffen. Aus diesem Grund werden Sie in diesem Jahr vom Finanzamt aufgefordert, Angaben Ihr Grundstück betreffend zu machen.
Bitte beachten Sie, dass die Übermittlung der Daten über „Mein Elster“ (www.elster.de) voraussichtlich erst ab dem 01.07.2022 möglich ist. Bis dahin können Sie, sollten Sie noch nicht registriert sein, die Registrierung für das „Elster“-Portal vornehmen.
Grundstückseigentümer, die keinen Internetzugang besitzen, haben die Möglichkeit, die entsprechenden Formulare vom zuständigen Finanzamt in Papierform zu erhalten.
Für die Gemeinden des Amtes Carbäk ist das
Finanzamt Ribnitz-Damgarten
Sandhufe 3
18311 Ribnitz-Damgarten
zuständig.
Nachdem das Finanzamt alle Grundstücke neu bewertet und den Grundsteuermessbetrag festgesetzt hat, werden zum 01.01.2025 neue Grundsteuerbescheide durch die Gemeinde erlassen.
Im Wesentlichen werden folgende Angaben angefordert:
Für weitere Informationen stehen Ihnen die Infohotline des Finanzamtes Ribnitz-Damgarten unter 03821/88445930 zur Verfügung und die Internetseite des Steuerportals Mecklenburg-Vorpommern:
www.steuerportal-mv.de/Steuerrecht/Rund-ums-Grundst%C3%BCck/Grundsteuerreform
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Steueramt
im Auftrag
Janine Below und Julia Burow
Di, 07. März 2023
Ab dem 01.04.2023 besteht gemäß § 3 E-Rechnungsverordnung Mecklenburg-Vorpommern (ERechVO M-V) ...