Glasfaserausbau im Amt Carbäk: Aktuelle Entwicklungen im Hellgraue-Flecken-Programm
Der Glasfaserausbau im Amt Carbäk und im gesamten Landkreis Rostock schreitet weiter voran. Nachdem bereits im sogenannten „Weiße-Flecken-Programm" Adressen mit Downloadgeschwindigkeiten unter 30 Mbit/s ausgebaut wurden, befinden wir uns nun in der nächsten Phase: der Gigabitförderung für hellgraue und dunkelgraue Flecken.
Was bedeuten die verschiedenen Förderprogramme?
Die Förderprogramme werden nach der vorhandenen Internetgeschwindigkeit unterschieden:
Weiße Flecken (bereits ausgebaut): Adressen mit unter 30 Mbit/s im Download
Hellgraue Flecken (aktuell in der Umsetzung): Adressen mit 30 bis unter 100 Mbit/s im Download – dies ist die Gigabitförderung 1.0
Dunkelgraue Flecken (in Vorbereitung): Adressen mit bereits 100 Mbit/s im Download, aber noch ohne gigabitfähigen Glasfaseranschluss – dies ist die Gigabitförderung 2.0
Aktuelle Ausbaugebiete im Amt Carbäk
Im Landkreis Rostock laufen derzeit mehrere Förderprogramme parallel:
Aktuell in der Umsetzung (Hellgraue Flecken):
Projektgebiet LRO31_06
Projektgebiet LRO31_07
Diese Gebiete werden im Rahmen der Gigabitförderung 1.0 ausgebaut und umfassen Adressen, die derzeit über Geschwindigkeiten zwischen 30 und 100 Mbit/s verfügen.
In Vorbereitung (Dunkelgraue Flecken):
Für dieses Gebiet laufen bereits Ausschreibungen. Hier werden Adressen erschlossen, die zwar schon 100 Mbit/s im Download erreichen, aber noch keinen zukunftssicheren Glasfaseranschluss besitzen.
Beauftragte Telekommunikationsunternehmen
Mit dem Ausbau wurden die Telekom Deutschland GmbH und die GlasfaserPlus GmbH (ein Joint Venture der Telekom) beauftragt. Diese Unternehmen werden in den kommenden Wochen den Ausbau koordinieren und die betroffenen Grundstückseigentümer informieren.
Wichtige Informationen zu den Anschreiben
In den kommenden Wochen werden die Telekom und GlasfaserPlus Schreiben an die Grundstückseigentümer in den Ausbaugebieten versenden. Diese Anschreiben enthalten wichtige Informationen zum geplanten Glasfaserausbau und bieten die Möglichkeit, Ihr Interesse an einem Hausanschluss zu bekunden.
Bitte beachten Sie:
Die Anschreiben sind nicht personalisiert, da den Telekommunikationsunternehmen nur die Anschriften im Fördergebiet bekannt sind, jedoch nicht die Namen der Eigentümer. Die Briefe sind daher allgemein adressiert.
Wenn Sie Post von der Telekom oder GlasfaserPlus erhalten, interpretieren Sie diese bitte nicht als gewöhnliche Werbung, sondern lesen Sie den Inhalt sorgfältig durch! Es handelt sich um wichtige Informationen zum geförderten Glasfaserausbau in Ihrem Gebiet.
Kostenloser Hausanschluss – aber nur für begrenzte Zeit!
Der Hausanschluss an das Glasfasernetz ist nur innerhalb der Zeichnungsfrist kostenlos. Nach Ablauf dieser Frist können die Telekommunikationsunternehmen Anschlusskosten erheben. Es ist daher wichtig, dass Sie die Unterlagen zeitnah ausfüllen und zurücksenden, wenn Sie von einem kostenlosen Glasfaseranschluss profitieren möchten.
Gute Nachricht: Es ist vorgesehen, dass zwischen der Planungsphase und der tatsächlichen Verfügbarkeit des Glasfaseranschlusses nicht viel Zeit vergeht. Der Ausbau soll zügig erfolgen.
Freie Anbieterwahl trotz gefördertem Ausbau
Der Ausbau erfolgt anbieterneutral. Das bedeutet: Die beauftragten Telekommunikationsunternehmen sind verpflichtet, die neu entstandenen Netze auch anderen Anbietern zur Verfügung zu stellen. Nach Fertigstellung des Glasfaseranschlusses können Sie frei wählen, mit welchem Telekommunikationsunternehmen Sie einen Vertrag abschließen möchten – vorausgesetzt, das gewählte Unternehmen bietet seine Produkte für das neue Glasfasernetz an.
Detaillierte Informationen zu den Ausbaugebieten
Alle Bürgerinnen und Bürger können sich auf der Breitbandkarte des Landes Mecklenburg-Vorpommern über den aktuellen Stand des Ausbaus in ihrem Gebiet informieren:
www.breitband-mv.de/breitbandausbau
Hintergrund: Warum wird der Glasfaserausbau gefördert?
Der geförderte Glasfaserausbau erfolgt mit Mitteln des Bundes, des Landes Mecklenburg-Vorpommern und der Kommunen. Da Steuergelder nur sparsam und wirtschaftlich verwendet werden dürfen, werden insbesondere solche Regionen unterstützt, in denen ein privatwirtschaftlicher Ausbau aufgrund erheblicher Erschwernisse besonders unwirtschaftlich ist – beispielsweise großflächige Gebiete mit geringer Einwohnerzahl.
Der geförderte Ausbau ist nachrangig, das heißt: Ausbauvorhaben der Telekommunikationsunternehmen aus der Privatwirtschaft haben grundsätzlich Vorrang. Die Förderung dient als Auffangbecken für alle nicht durch den freien Markt versorgten Haushalte.
Kontakt und weitere Informationen
Bei Fragen zum Glasfaserausbau wenden Sie sich bitte an:
Landkreis Rostock
Breitbandausbau
Telefon: 03843 755-0
Internet: www.landkreis-rostock.de
Breitbandkompetenzzentrum Mecklenburg-Vorpommern
Internet: www.breitband-mv.de