Beantragung einer Härtefallhilfe für private Haushalte für nicht leitungsgebundene Energieträger
Hauseigentümer können über das Energieportal des Landes M-V Hilfe beantragen, sofern sie nicht leitungsgebundene Energieträger verwenden.
"Die Härtefallhilfe richtet sich an private Haushalte, die mit Heizöl, Flüssiggas (LPG), Scheitholz, Holzpellets, Holzbriketts, Holzhackschnitzel, Kohle oder Koks heizen. Rund 100.000 Haushalte in MV – Eigentümer:innen und Mietende – haben Anspruch auf einen Zuschuss. Vermieter:innen oder Wohnungseigentumsgemeinschaften können als sogenannte "Feuerstättenbetreiber:innen" die Förderung zentral beantragen."
Der Antrag in Papierform kann in der Amtsverwaltung (Auslage im Lichthof bzw. im Sekretariat) abgeholt werden.
Weitere Informationen
Veröffentlichung
Weitere Meldungen
Di,
07. März 2023
Ab dem 01.04.2023 besteht gemäß § 3 E-Rechnungsverordnung Mecklenburg-Vorpommern (ERechVO M-V) ...
Hinweis auf aktuelle Stellenausschreibungen
Fr,
09. Juni 2023
Im Amt Carbäk sind derzeit drei Stellen zu besetzen:
SB Tiefbau (EG 11, Vollzeit, ...