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Informationen für Kandidierende zu den Kommunalwahlen 2024

Der Landeswahlleiter M-V stellt auf seiner Internetseite https://www.laiv-mv.de/Wahlen/Kommunalwahlen/2024/ allgemeine Informationen zu den Kommunalwahlen bereit.

Ebenso werden Informationen für Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber zusammengefasst dargestellt unter https://www.laiv-mv.de/Wahlen/Kommunalwahlen/Wahlbewerbende-2024/
 

Bei bestehenden Fragen zu Wählergruppen, zu Formularen, zu Wahlvorschlägen oder zur Aufstellungsversammlung, etc., steht Ihnen die Gemeindewahlleitung gern unterstützend zur Seite. 


Die Mustersatzung für eine Wählergruppe ist unter https://www.laiv-mv.de/static/LAIV/Wahlen/Infoboxen/Wahlbewerber/KW%202024/Mustersatzung%20W%C3%A4hlergruppe%20Stand%2003.2023.docx abrufbar.

 

Hinweis:
Seitens der Gemeindewahlleitung wird empfohlen, dass sich Kandidierende für die Gemeindevertretung nicht als Einzelbewerber sondern als Wählergruppe aufstellen. Möglich ist auch die Kandidatur als Parteiloser auf der Liste einer Partei.
Dadurch wird gewährleistet, dass alle Sitze einer Gemeindevertretung auch tatsächlich besetzt werden können.

Aufgrund des Wahlrechts in M-V kann es nämlich vorkommen, dass eine Einzelbewerbung so viele Stimmen erhält, dass ihr mehr als nur ein Sitz in der Gemeindevertretung zusteht. Der zusätzliche Sitz bliebe dann für die gesamte Wahlperiode unbesetzt, da es keinen Nachrücker gäbe. Selbiges gilt, wenn die Kandidatin oder der Kandidat sowohl für das Bürgermeisteramt als auch für Gemeindevertretung antritt und als BGM gewählt wird, da dieser automatisch Mitglied der GV wird und somit der als GV-Bewerber erreichte Sitz freibliebe.

Durch die Aufstellung einer Kandidatenliste einer Wählergruppe besteht die Möglichkeit, dass weitere Bewerber auf die freien Plätze nachrücken können.

Wahl zur Bürgermeisterin oder zum Bürgermeister

 

Wer für das Amt der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters antreten möchte, kann dies als Einzelbewerber tun oder als Vorschlag einer Partei oder Wählergruppe.


Die entsprechenden Formulare sind nachfolgend verlinkt:

 

1a) Wahlvorschlag als Einzelbewerber

https://fms.mv-regierung.de/lip3_2/action/invoke.do?id=00302_MV_00000

 

o d e r

 

1b) Wahlvorschlag als Wählergruppe oder Partei

https://fms.mv-regierung.de/lip3_2/action/invoke.do?id=00299_MV_00000

 

           zusätzlich notwendig:
         Niederschrift Wählergruppe oder Partei

https://fms.mv-regierung.de/lip3_2/action/invoke.do?id=00300_MV_00000

 

            Zustimmungserklärung Wählergruppe oder Partei       

https://fms.mv-regierung.de/lip3_2/action/invoke.do?id=00301_MV_00000

 

u n d 

 

2) Es ist ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde und Übersendung an die Wahlbehörde zu beantragen. Wenden Sie sich dazu bitte rechtzeitig an das Einwohnermeldeamt des Amtes Carbäk.

 

3) Unionsbürgerinnen und Unionsbürger haben bei Bewerbungen zusätzlich folgende eidesstattliche Erklärung zur Wählbarkeit einzureichen

https://fms.mv-regierung.de/lip3_2/action/invoke.do?id=00303_MV_00000

 

Die Unterlagen müssen bis spätestens 26.03.2024 (Dienstag) um 16 Uhr beim Amt Carbäk, Moorweg 5 in 18184 Broderstorf eingegangen sein! 
Empfohlen wird eine möglichst zeitnahe Einreichung, damit fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen rechtzeitig korrigiert werden können.

Wahl zum Mitglied der Gemeindevertretung

 

Wer als Mitglieder der Gemeindevertretung kandidieren möchte, kann dies als Einzelbewerber tun oder als Vorschlag einer Partei oder Wählergruppe.


Die entsprechenden Formulare sind nachfolgend verlinkt:

 

1a) Wahlvorschlag als Einzelbewerber

https://fms.mv-regierung.de/lip3_2/action/invoke.do?id=00298_MV_00000

 

o d e r

 

1b) Wahlvorschlag als Wählergruppe oder Partei

https://fms.mv-regierung.de/lip3_2/action/invoke.do?id=00294_MV_00000

 

           zusätzlich notwendig:
         Niederschrift Wählergruppe oder Partei

https://fms.mv-regierung.de/lip3_2/action/invoke.do?id=00295_MV_00000

 

            Zustimmungserklärung Wählergruppe oder Partei       

https://fms.mv-regierung.de/lip3_2/action/invoke.do?id=00297_MV_00000

 

u n d 

 

2) Unionsbürgerinnen und Unionsbürger haben bei Bewerbungen zusätzlich folgende eidesstattliche Erklärung zur Wählbarkeit einzureichen

https://fms.mv-regierung.de/lip3_2/action/invoke.do?id=00303_MV_00000

 

Die Unterlagen müssen bis spätestens 26.03.2024 (Dienstag) um 16 Uhr beim Amt Carbäk, Moorweg 5 in 18184 Broderstorf eingegangen sein! 
Empfohlen wird eine möglichst zeitnahe Einreichung, damit fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen rechtzeitig korrigiert werden können.