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Information zur Veröffentlichung von Jubiläen im Mitteilungsblatt des Amtes Carbäk und in der Ostsee-Zeitung

Es ist eine schöne Tradition, monatlich öffentlich unseren Altersjubilaren zu gratulieren. Die meisten freuen sich
über die kleine Aufmerksamkeit der Gemeinde und über einen Geburtstagsgruß der Nachbarn und Bekannten.
Das möchten wir auch gern weiterhin tun, benötigen hierfür jedoch Ihre Unterstützung. 
Damit wir Ihnen auch künftig zum betreffenden Jubiläum öffentlich im Mitteilungsblatt und in der Tageszeitung
gratulieren dürfen, ist ab der August-Ausgabe des Mitteilungsblattes (erscheint am 16.08.2024)  aus
datenschutzrechtlichen Gründen Ihre ausdrückliche Einwilligung notwendig, die wir aus Dokumentationszwecken
nur schriftlich entgegennehmen dürfen. 
 
Wir fänden es sehr schade, wenn diese Tradition wegfällt. Wenn Sie zur entsprechenden Altersgruppe gehören
und den Wunsch haben, dass künftig Ihre Geburtstage ab dem 70. Lebensjahr im Mitteilungsblatt des Amtes
Carbäk und in der Ostsee-Zeitung (Rostocker Ausgabe) veröffentlicht werden sollen, so teilen Sie uns bitte
Ihren Ehrentag selbst mit, in dem Sie die nebenstehende Einwilligungserklärung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a)
Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vollständig ausfüllen und an uns zurücksenden. 
 
Die Verarbeitung Ihrer Daten versteht sich im Erheben, Speichern und Bearbeiten sowie Übermitteln an die
örtliche Presse. Natürlich haben Sie, als betroffene Person, jederzeit die Möglichkeit    
 
  • gem. Art. 15 DSGVO Auskunft zur Verarbeitung Ihrer gespeicherten Daten zu erhalten 
  • gem. Art. 16 DSGVO unverzüglich die Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen 
  • u.U. die Löschung personenbezogener Daten zu verlangen, wenn diese beispielsweise nicht mehr
    notwendig sind (Art. 17 DSGVO) oder die Einwilligung widerrufen wird 
  • nach Art. 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen 
  • u.U. Ihre personenbezogenen Daten, die wir bereitgestellt haben, zu erhalten (Art. 20 DSGVO) 

     

Sie können darüber hinaus jederzeit ohne Angabe von Gründen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen
und/oder die erteilte Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen. 
Vielen Dank für Ihre Mithilfe!
 
i.A. 
Torsten Fahning   
Leitender Verwaltungsbeamter

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