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Kommunale Wärmeplanung

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Zuwendungsbescheid vom 30.04.2024
 

Zuwendung aus dem Klima- und Transformationsfonds, Einzelplan 60, Kapitel 6092, Titel 68605, Haushaltsjahr 2024, für das Vorhaben:
"KSI: Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für drei Gemeinden des Amtes Carbäk (Poppendorf, Roggentin und Thulendorf)"
Förderkennzeichen: 67K27936
 

Projektträger für das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz: 
Zukunft - Umwelt - Gesellschaft (ZUG) gGmbH, Stresemannstr. 69-71, 10963 Berlin

 

Bewilligungszeitraum: 01.05.2024 - 30.04.2025 (Verlängerung wurde beantragt) 

 

Nationale Klimaschutzinitiative
Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. lhre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute ldeen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei.
Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.

Weitere Infos unter www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie

Kommunale Wärmeplanung für Poppendorf, Roggentin und Thulendorf: Meilensteine und Ausblick


Gemeinsam für eine nachhaltige Wärmeversorgung

Die Gemeinden Poppendorf, Roggentin und Thulendorf haben sich auf den Weg gemacht, die Zukunft ihrer Wärmeversorgung klimafreundlich und effizient zu gestalten. Mit dem Ziel, eine kommunale Wärmeplanung zu erstellen, wurden in den vergangenen Monaten wichtige Schritte unternommen.


Projektverlauf im Überblick

  • September 2023: Die Gemeinden Poppendorf, Roggentin und Thulendorf beantragen gemeinsam eine Förderung in Höhe von 90 % für die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung. Das Amt Carbäk übernimmt die Projektleitung. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf hatte beschlossen, sich nicht am Förderantrag zu beteiligen.

  • Mai 2024: Das Amt Carbäk erhält den Zuwendungsbescheid über eine Fördersumme von 44.100 Euro.

  • Juli 2024: Der Amtsausschuss beschließt die Einleitung eines Vergabeverfahrens zur Erstellung der kommunalen Wärmeplanung für die drei Gemeinden.

  • September 2024: Die Theta Concepts GmbH aus Rostock wird mit der Erstellung des Wärmeplans beauftragt.

  • Oktober 2024: Auftaktveranstaltung (Kickoff) zur kommunalen Wärmeplanung.

  • Februar 2025: Vorstellung der Ergebnisse aus der Bestands- und Potenzialanalyse für die Verfahrensbeteiligten.

  • April 2025: Erste Einwohnerversammlung zur Präsentation und Diskussion der Bestands- und Potenzialanalyse (Bericht und Präsentation)


Ziel der kommunalen Wärmeplanung

Bis Mitte 2028 sind alle Kommunen verpflichtet, einen Wärmeplan zu erstellen. Ziel ist es, die zukünftige Wärmeversorgung nachhaltig, bezahlbar und klimafreundlich zu gestalten. Die kommunale Wärmeplanung prüft, welche Gebiete sich für den Ausbau von Wärmenetzen eignen und wo dezentrale Lösungen wie Wärmepumpen oder Biomasseheizungen sinnvoll sind. Die Ergebnisse dienen als Entscheidungsgrundlage für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Netzbetreiber.

 

Bürgerbeteiligung und Transparenz

Die Einbindung der Bürgerinnen und Bürger ist ein zentraler Bestandteil des Projekts. Im Rahmen von Informationsveranstaltungen werden die aktuellen Planungsstände vorgestellt und es besteht die Möglichkeit, Fragen zu stellen sowie eigene Ideen und Anregungen einzubringen.